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Die Vorbereitungen zur Ankörung

Die Zucht des Entlebucher Sennenhundes in der Schweiz geschieht unter der Kontrolle des Schweizerischen Klubs für Entlebucher Sennenhunde. Es stehen ungefähr 20 Entlebucher Rüden und 35 Hündinnen in der Zucht.

Um als Zuchttiere anerkannt zu sein, müssen Entlebucher angekört werden; charakterlich oder körperlich ungeeignete Tiere werden dabei ausgeschlossen.
Eine Ankörung ist in der Regel ein Jahr gültig. Bleiben die in der Zucht stehenden Tiere gesund, werden sie jährlich nachgekört.


Da immer wieder Hunde aus Alters-, gesundheitlichen oder familiären Gründen ausscheiden ist es wichtig, dass regelmässig neue junge Tiere angekört werden um die Nachzucht zu sichern.



Es vereinfacht natürlich auch die Arbeit der Zuchtkommission, wenn die Auswahl an Hunden bei den Paarungsplanungen möglichst gross ist.

Was geschieht aber nun, wenn man seinen viel versprechenden Entlebucher Sennenhund zur Körung bringen möchte?

Zunächst einmal nimmt man Kontakt mit dem
Zuchtwart des Klubs auf, der gerne bei allen Fragen weiterhilft.

Man kann auch einfach als Zaungast mit seinem Entlebucher zu einer Ankörung gehen (sie finden zweimal im Jahr in Münsingen statt), nicht nur um selbst einmal den Ablauf kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen, sondern auch um dem Hund Gelegenheit zu geben das Geschehen zu beobachten. Um angekört zu werden muss ein Entlebucher mindestens 18 Monate alt sein.




Danach sollte man sicher stellen, dass der Hund keine zuchtausschliessenden Fehler aufweist und ihn auf Erbdefekte prüfen lassen. Dazu muss er - wenn er mindestens 15 Monate alt ist - von einem Tierarzt auf HD (Hüftgelenksdysplasie) geröntgt werden. Die Auswertung der Röntgenbilder werden von den Tierspitälern Zürich oder Bern vorgenommen. Es werden nur Hunde zugelassen, die HD-frei (A), HD-Übergangsform (B) oder HD-leicht (C) sind.



Frühestens 3 Monate vor dem Körtermin wird der Hund von einem der anerkannten Tier-Augenärzte (Liste siehe unten) auf vererbbare Augenkrankheiten untersucht.
Im Zeitalter des PRA-Gentestes ist auch ein möglichst früher Test bei den angehenden Zuchthunden durchaus sinnvoll.



Zudem sollte man seinen Entlebucher soweit ausgebildet haben, dass er im Schritt und Trab vorgeführt werden kann und den Befehl "steh" beherrscht. Er muss auch an der Leine bei Fuss gehen können und auf seinen Namen hören (zurückkommen).


Ausserdem sollte man das "Zähnezeigen" mit ihm geübt haben, damit die Richter das Gebiss mühelos kontrollierten können.



   


Anhang: Tier-Augenärzte in der Schweiz

Dr. Jürg O. Bolliger, DiplECVO
Kieferstrasse 2, 4665 Oftringen
Tel. 062-797-9060

Dr. Steven J. Kellner, Brit.Cert Ophthalmol
Eichlibachstrasse 27, 9545 Wängi TG
Tel. 052-720-1006

Dr. Margret B. Mettler-Rühli, DiplECVO
Freudacherstrasse 13, 8704 Herrliberg
Tel. 044-911 58 25

Dr. Nicolas Murisier, Brit Cert Ophthalmol
Chemin des Boveresse 166, 1066 Epalinges
Tel. 021-653-5353

Dr. Antonella Rampazzo, Dipl. ECVO
Departement für klinische Veterinärmedizin/
Kleintierklinik
Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern
Länggass-Strasse 128
CH-3012 Bern
Tel. 0041- 31- 631 22 76

Prof. Dr. Bernhard M. Spiess, DiplACVO/ECVO
Winterthurerstrasse 260, 8057 Zürich
Tel. 044-635-8756

Prof. Dr. B. Spiess zusätzliche Adressen:
Kleintier-Klinik Rhenus
Gewerbezentrum Arova Winterthurerstr., 8247 Flurlingen/ZH
Tel. 052 659 49 40

und:
Tierärztliches Überweisungszentrum
Hauptstrasse 21, 4456 Tenniken
Tel. 061-976-9709